Formulare

Hier können Sie die Anmeldung für Taufe, Trauung und Eheschließung downloaden.
Bitte bringen Sie diese ausgefüllt zum Gesprächstermin mit.

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Spenden

SEPA-Bankverbindung:

Kontoinhaber: Kassenverwaltung Bautzen
IBAN: DE31350601901681209073
BIC: GENODED1DKD
Zahlungsgrund: + RT 2115 (Rechtsträgernummer!)

Spendenbescheinigung

Liebe Gemeindemitglieder,
zuallererst: Haben Sie herzlichen Dank für jede kleine oder große Spende zugunsten unserer Kirchgemeinde, unserer Kirchen und Projekte!
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, dann sprechen Sie uns bitte direkt an, am besten während der gewohnten Öffnungszeiten des Pfarramtes oder per E-Mail.
Gegenüber dem Finanzamt benötigt man normerweise erst ab der Summe von 300 Euro eine gesonderte Spendenbescheinigung. Für kleinere Beträge gilt entweder eine normale Quittung mit dem Spendenvermerk oder ein Kontoauszug als ausreichend.
Wir werden im Verbundpfarramt in der Regel eine Spendenbescheinigung schon ab einer Spendensumme von 100 Euro ausstellen; auf Wunsch auch für kleinere Beträge. Hilfreich (um schnell reagieren und Ihnen längeres Warten ersparen zu können) ist für uns in jedem Fall ein konkreter Hinweis bzw. eine konkrete Bitte um eine Spendenbescheinigung.

Zum Thema Finanzen, Kirchgeld und Kollekten im Kirchgemeindebund

Liebe Gemeindemitglieder,
das Thema Finanzen ist ein heikles Thema und zugleich ein Thema, dem wir uns nicht entziehen können. Die Bildung unseres Kirchgemeindebundes Löbauer Region war auch eine Reaktion auf die zurückgehenden finanziellen Einnahmen unserer Kirche(n) und die dünner werdende Personaldecke.
Im Kirchgemeindebund haben wir daher seit dem 1. Januar 2021 die Finanzverwaltung unserer acht Kirchgemeinden zwischen Löbau, Sohland, Großhennersdorf und Obercunnersdorf zusammengefasst.
Spannender als die Verwaltung ist für viele die Frage: Wie ist es mit den Finanzen selbst? Werden Gelder zusammengefasst oder behalten die Gemeinden weiterhin ihre Finanzhoheit?
Die Antwort liegt in der Mitte. Vollkommen selbständig bleiben die Gemeinden in der Bildung und Nutzung ihrer Rücklagen. Bei den Kollekten und dem Kirchgeld hingegen
bilden unsere acht Gemeinden eine Einheit. Konkret heißt das: Das Kirchgeld aus unseren Verbund-Gemeinden wird gemeindebezogen erfasst, im Haushalt zusammenführt und dann wieder fürdie täglichen Aufgaben unserer acht Gemeinden verwendet (nicht aber für einzelne Bauprojekte!). Auch die Kollekten für die »eigene Gemeinde« fließen – streng genommen – im Kirchgemeindebund zusammen, kommen aber über den gemeinsamen Haushalt wieder jeder einzelnen Gemeinde zugute. Im Verbundvorstand unseres Kirchgemeindebundes (in dem auch zwei Vertreter des Kirchenvorstandes Obercunnersdorf Mitglieder sind), wird sehr verantwortlich über diesen gemeinsamen Haushalt und die Verwendung der gemeinsamen finanziellen  Mittel entschieden. Der Kirchenvorstand jeder einzelnen Gemeinde vor Ort hat außerdem ein Mitsprache- und sogar ein Vetorecht zu diesem gemeinsamen Haushaltplan.
Anders ist die Sachlage bei zweckbezogenen Spenden. Die werden immer den jeweils ganz konkret gewünschten Zwecken (z. B. »Kirche Nostitz« = Baurücklage), zugeführt. Über die Verwendung der gemeindeeigenen Rücklagen entscheidet der Kirchenvorstand weiterhin nahezu selbstständig und konkret vor Ort.
Kollekten für einen gesamtkirchlichen Zweck (z. B. Katastrophenhilfe, Mission, Hilfe für verfolgte Christen) werden weiter, wie bisher schon, landeskirchenweit erfasst und dem jeweiligen Zweck zur Verfügung gestellt. Daran wird deutlich, dass wir als Christen Teil einer weltweiten Gemeinschaft sind (in geistlicher, aber auch in solidarischer und finanzieller Hinsicht) und nicht nur Teil einer Ortsgemeinde.
Wenn Sie noch weitere Informationen zu diesem – ich weiß: durchaus heiklen – Thema haben möchten, rufen Sie mich gerne an! Pfr. Thomas Markert